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Sanitätshaus Huchting seit 1999
Sanitätshaus Huchting - Bleiben Sie mobil und vital
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Wie können wir Ihnen helfen?

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist eine ärztliche Verordnung gültig?
Versorgungen mit Heil- und Hilfsmitteln müssen innerhalb von 28 Tagen erfolgen. Krankenkassen können ältere Rezepte ablehnen.

Wann muß ich eine gesetzliche Zuzahlung leisten?
Grundsätzlich ist jeder volljährige Versicherte zuzahlungspflichtig. Die gesetzliche Zuzahlung entspricht 10% der Abrechnungssumme, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht kann bei den Krankenkassen beantragt werden, wenn die Summe der geleisteten Zuzahlungen mehr als 2% des zu versteuernden Einkommens innerhalb eines Kalenderjahres beträgt. 1% bei chronisch Kranken.


Unser Fachpersonal steht Ihnen für jede Ihrer Fragen zu Verfügung.

Ich habe medizinische Kompressionsstrümpfe verordnet bekommen. Brauche ich einen Termin zum Ausmessen, oder kann ich jederzeit kommen?
Grundsätzlich brauchen Sie keinen Termin, Sie sollten aber versuchen, möglichst früh am Vormittag vorbei zu kommen. Die Beine schwellen im Tagesverlauf nämlich etwas an und die Passform ist nur dann optimal, wenn die Beine im abgeschwollenen Zustand vermessen werden.

Bringen Sie etwas Zeit mit, um in Ruhe aus unserem Sortiment an attraktiven Farben und Qualitäten auszuwählen.

Mein Arzt kann kann mir dieses Jahr keine Kompressionsstrümpfe mehr verordnen, weil sein Budget überschritten ist. Was können Sie mir raten?
Medizinische Kompressionsstrümpfe belasten, wie übrigens alle anderen orthopädischen Hilfsmittel auch, das Heilmittelbudget Ihres Arztes nicht. Ihr Arzt hat Sie in diesem Fall sicherlich nicht wissentlich falsch informiert, sondern er wusste es einfach nicht. Das kommt sehr häufig vor und ist bei rund 250 Krankenkassen und den vielen medizinischen Fachbereichen, mit denen ein Hausarzt zu tun hat, mehr als verständlich.

Wie ist eigentlich der Versorgungsablauf, wenn ich ein Hilfsmittelrezept bekommen habe?
Dazu gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten: Wenn zwischen uns und Ihrer Krankenkasse ein Festbetrag vertraglich vereinbart ist oder der Preis des Hilfsmittels unter der Genehmigungsfreigrenze Ihrer Krankenkasse liegt, kann die Versorgung sofort erfolgen.

In anderen Fällen muss eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Dazu erstellen wir einen Kostenvoranschlag und senden diesen, mit Ihrer Verordnung, entweder auf elektronischem Weg oder per Fax an Ihre Krankenkasse. Sollten Sie eine schnellere Versorgung wünschen, können sie gegen Bezahlung des Abrechnungspreises Ihr Hilfsmittel sofort erhalten. Nach erteilter Genehmigung bekommen Sie Ihr Geld dann zurück. Hilfsmittel aller Art sind auch rezeptfrei gegen Bezahlung erhältlich.

Kann ich mein Sanitätshaus frei wählen?
Selbstverständlich! So wie Sie auch Ihren Hausarzt frei auswählen dürfen, sollten Sie Ihre Hilfsmittelverordnung in der Praxis ausgehändigt bekommen und sich damit an ein Fachgeschäft Ihres Vertrauens wenden können. Eine Weitergabe Ihrer Verordnung an Dritte ist aus Gründen der Wettbewerbsregelung und zum Schutz Ihrer persönlichen Daten gesetzlich untersagt.

Ich brauche wieder neue Einlagen. Muss ich zum Orthopäden, um sie mir verschreiben zu lassen?
Nein, Einlagen können auch von Ihrem Hausarzt verordnet werden.

Mobilität ist Lebensqualität

Sanitätshaus Huchting GmbH
Kirchhuchtinger Landstraße 80
(im Center-Point direkt am Roland Center)
28259 Bremen
 
 
Geschäftsführer
Sabine und Michael Fugmann

Telefon
0421 5796300
Telefax
0421 5961993
eMail
sanitaetshaus.huchting@t-online.de
www
sanitaetshaus-huchting.de

Öffnungszeiten
 
Montag - Freitag
09:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Samstag
vorübergehend
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